Verhaltenskodex

Die Dr. Eberle Clever Chemistry GmbH verpflichtet sich höchsten sozialen, ethischen und ökologischen Standards. Die Dr. Eberle Clever Chemistry GmbH verlangt von allen Lieferanten und Geschäftspartnern die gleichen oder zumindest gleichwertige Grundsätze des hier beschriebenen Verhaltenskodex zu befolgen.

 

§1 Gesetze und Vorschiften

Alle internationalen, nationalen und regionalen Gesetze und Vorschriften werden befolgt. Alle behördlichen Genehmigungen, die für die jeweilige Geschäftstätigkeit erforderlich sind, liegen vor.

 

§2 Kommunikation

Der gesamte Inhalt dieses Verhaltenskodex ist an alle Mitarbeiter und Sublieferanten weiterzugeben.

 

§3 Vertraulichkeit

Alle Informationen, die von der Dr. Eberle Clever Chemistry GmbH weitergegeben werden, sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rechte geistigen Eigentums sowie Kundeninformationen werden nach bestem Wissen und Gewissen geschützt.

 

§4 Zwangsarbeit

Es darf keine Zwangsarbeit in irgendeiner Form geben. Dies schließt die Zwangsarbeit von Gefangenen, Knechtschaft sowie alle weiteren Formen von Zwangsarbeit ein. 

 

§5 Kinderarbeit

Kinderarbeit wird nicht akzeptiert. Es ist verpflichtend die Konvention 138 (Mindestalter) und die Konvention 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) der internationalen Arbeitsorganisation zu befolgen.

 

§6 Diskriminierung

Alle Mitarbeiter werden respektvoll behandelt. Personalentscheidungen und Evaluierungen finden ausschließlich auf Basis der Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter statt. Die gesetzlichen Antidiskriminierungsbestimmungen sind uneingeschränkt zu befolgen.

 

§7 Arbeitszeiten

Alle nationalen Gesetze und Vorschriften bezüglich Arbeit und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten. Die Angestellten werden nicht zu übermäßig langen Arbeitszeiten gezwungen. Die Vergütung von geleisteten Überstunden erfolgt nach den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften.

 

§8 Vergütung

Die Löhne, einschließlich der Bezahlung von Überstunden, haben mindestens dem gesetzlich festgelegten Niveau zu entsprechen oder darüber zu liegen.

 

§9 Gesundheit und Sicherheit

Es ist ein Arbeitsumfeld anzubieten, welches auf die Vermeidung von Verletzungen und Unfällen ausgerichtet ist. Die Mindestanforderung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften.  

 

§10 Umwelt

Alle gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften hinsichtlich der Umweltgesetzgebung sind einzuhalten.